Kanzleigüter

Kanzleigüter

Kanzleigüter, in Schleswig u. Holstein Güter mit ähnlichen Rechten, wie die adeligen Güter. Ihren Namen haben sie davon, daß sie nicht, wie diese, unter den adeligen Landgerichten, sondern unter den landesherrlichen Regierungskanzleien standen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Kanzleigut — Als Kanzleigüter wurden in Holstein jüngere Adlige Güter bezeichnet, die direkt der Kanzlei des Landesherrn und nicht einem der vier Güterdistrikte unterstellt waren. Die ihnen anhaftenden Rechte entsprachen denen der Adligen Güter. Wie jene,… …   Deutsch Wikipedia

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