Kanzleigüter
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Kanzleigut — Als Kanzleigüter wurden in Holstein jüngere Adlige Güter bezeichnet, die direkt der Kanzlei des Landesherrn und nicht einem der vier Güterdistrikte unterstellt waren. Die ihnen anhaftenden Rechte entsprachen denen der Adligen Güter. Wie jene,… … Deutsch Wikipedia