Kinderdienste

Kinderdienste

Kinderdienste, s.u. Dienstzwang 2).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Dienstzwang — Dienstzwang, 1) so v.w. Bauernzwang; 2) das Recht der Herrschaften, vermöge dessen die Kinder ihrer Unterthanen in ihre Dienste (Kinderdienste) entweder gegen ein gewisses Zwanglohn eintreten, od. im Falle sie bei Anderen dienen wollen, dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

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