Dienstzwang — Dienstzwang, s. Bauernzwang … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Dienstzwang, der — Der Dienstzwang, des es, plur. car. das Recht, gewisse Dienste, besonders Frohndienste, von dem andern zu fordern, und ihn dazu zu zwingen, oder anzuhalten, und die Ausübung dieses Rechtes selbst. Den Dienstzwang haben, besitzen, ausüben. S.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Kinderdienste — Kinderdienste, s.u. Dienstzwang 2) … Pierer's Universal-Lexikon
Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, der Zustand einer Person, bei welchem dieselbe nebst ihrer ganzen Nachkommenschaft einem Herrn so unterworfen ist, daß Letzter als Eigenthümer des Leibeignen erscheint u. über denselben alle Rechte eines Eigenthümers auszuüben… … Pierer's Universal-Lexikon
Bauernzwang — (Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das Recht der Gutsherrschaft, die Leibeignen zu strafen, insbes. sie körperlich zu züchtigen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bauernzwang, der — Der Bauernzwang, des es, plur. car. das Recht, die dienstpflichtigen Bauern zu züchtigen, und zum Dienste anzuhalten; der Dienstzwang, Hofzwang, in Westphalen die Holzgrafschaft; Jurisdictio colonaria … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Dienstrecht, das — Das Dienstrêcht, des es, plur. inus. das Recht, von einem andern gewisse Dienste zu fordern. Besonders in Niedersachsen, das Recht, gewisse Zwang oder Frohndienste von den Leibeigenen zu fordern; die Dienstgerechtigkeit. S. Dienstzwang … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Russland — Russische Förderation * * * Rụss|land; s: 1. nicht amtliche Bez. für: Russische Föderation; Staat in Osteuropa u. Asien. 2. (früher) nicht amtliche Bez. für: Sowjetunion. * * * I Rụssland, … Universal-Lexikon