Dienstzwang

Dienstzwang

Dienstzwang, 1) so v.w. Bauernzwang; 2) das Recht der Herrschaften, vermöge dessen die Kinder ihrer Unterthanen in ihre Dienste (Kinderdienste) entweder gegen ein gewisses Zwanglohn eintreten, od. im Falle sie bei Anderen dienen wollen, dem Erbherrn zuvor ihre Dienste anbieten u. demselben, wenn er es verlangt, um das gewöhnliche Lohn des Ortes dienen müssen; ist jetzt in den meisten Staaten aufgehoben.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Dienstzwang — Dienstzwang, s. Bauernzwang …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dienstzwang, der — Der Dienstzwang, des es, plur. car. das Recht, gewisse Dienste, besonders Frohndienste, von dem andern zu fordern, und ihn dazu zu zwingen, oder anzuhalten, und die Ausübung dieses Rechtes selbst. Den Dienstzwang haben, besitzen, ausüben. S.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kinderdienste — Kinderdienste, s.u. Dienstzwang 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, der Zustand einer Person, bei welchem dieselbe nebst ihrer ganzen Nachkommenschaft einem Herrn so unterworfen ist, daß Letzter als Eigenthümer des Leibeignen erscheint u. über denselben alle Rechte eines Eigenthümers auszuüben… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bauernzwang — (Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das Recht der Gutsherrschaft, die Leibeignen zu strafen, insbes. sie körperlich zu züchtigen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bauernzwang, der — Der Bauernzwang, des es, plur. car. das Recht, die dienstpflichtigen Bauern zu züchtigen, und zum Dienste anzuhalten; der Dienstzwang, Hofzwang, in Westphalen die Holzgrafschaft; Jurisdictio colonaria …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Dienstrecht, das — Das Dienstrêcht, des es, plur. inus. das Recht, von einem andern gewisse Dienste zu fordern. Besonders in Niedersachsen, das Recht, gewisse Zwang oder Frohndienste von den Leibeigenen zu fordern; die Dienstgerechtigkeit. S. Dienstzwang …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Russland — Russische Förderation * * * Rụss|land; s: 1. nicht amtliche Bez. für: Russische Föderation; Staat in Osteuropa u. Asien. 2. (früher) nicht amtliche Bez. für: Sowjetunion. * * * I Rụssland,     …   Universal-Lexikon

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