- Kroncardinäle
Kroncardinäle, Cardinäle, welche von den Regenten zu der Würde eines Cardinals erhoben werden, s.u. Cardinal 1).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Kroncardinäle, Cardinäle, welche von den Regenten zu der Würde eines Cardinals erhoben werden, s.u. Cardinal 1).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Cardināl — (v. lat.), 1) ursprünglich jeder Bischof, Priester u. Diakon, welcher einer Kirche wirklich einverleibt war, zum Unterschied von solchen, die sich nur vorübergehend dabei aufhielten. Es kamen daher in allen Gegenden C e vor, u. einige Pfarrer in… … Pierer's Universal-Lexikon