- Kränzchengeld
Kränzchengeld, in einigen Gegenden die Summe, die der außereheliche Schwängerer der Geschwächten für den Verlust ihrer Jungfrauschaft geben muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Kränzchengeld, in einigen Gegenden die Summe, die der außereheliche Schwängerer der Geschwächten für den Verlust ihrer Jungfrauschaft geben muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Ehrengeld — Ehrengeld, so v.w. Kränzchengeld … Pierer's Universal-Lexikon