Körperschaften

Körperschaften

Körperschaften, so v.w. Corporationen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • öffentlich-rechtliche Körperschaften — ⇡ Körperschaften des öffentlichen Rechts …   Lexikon der Economics

  • Exterritoriale Organisationen und Körperschaften — ist eine im EU Recht verankerte Klasse der Organisationen und Körperschaften (katalogischen Körperschaften) mit rechtlichem Sonderstatus, die aber als Wirtschaftszweig innerhalb der Nationalökonomie stehen. Inhaltsverzeichnis 1 Statistische… …   Deutsch Wikipedia

  • bestimmte Körperschaften — Begriff des Körperschaftsteuerrechts (§ 24 KStG): Körperschaften und Personenvereinigungen, deren Leistungen beim Empfänger nicht zu Kapitaleinkünften nach § 20 I Nr.1 oder Nr.2 EStG führen, d.h. die nicht Kapitalgesellschaften, Erwerbs und… …   Lexikon der Economics

  • Körperschaft — Körperschaften sind auf der Mitgliedschaft von Personen beruhende und in ihrer Existenz vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängige Verbände oder politische Parteien. Sie sind im Regelfall rechtsfähig, können aber auch Teil einer übergeordneten… …   Deutsch Wikipedia

  • berufsständische Vereinigung — ⇡ Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen kraft Gesetzes Angehörige bestimmter Berufe Mitglied sind (Zwangsmitgliedschaft). Aufgaben sind Interessenvertretung und Wahrung der inneren Ordnung des Berufsstandes. Vgl. auch ⇡ Handwerksinnung …   Lexikon der Economics

  • Industrie- und Handelskammer (IHK) — Körperschaften des öffentlichen Rechts, organisiert als regionale Selbstverwaltungsorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft aller gewerblichen Unternehmen des jeweiligen Kammerbezirks mit Ausnahme des Handwerks (⇡ Handwerkskammern). 1. Aufgaben:… …   Lexikon der Economics

  • Versicherungsträger — ⇡ Körperschaften des öffentlichen Rechts und ⇡ Anstalten des öffentlichen Rechts, die die Aufgaben der gesetzlichen ⇡ Sozialversicherung durchführen. Geleitet von Selbstverwaltungsorganen: Vorstand, der den V. gerichtlich und außergerichtlich… …   Lexikon der Economics

  • Wasser- und Bodenverbände — ⇡ Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12.2.1991 (BGBl I 405) zum Zwecke der Unterhaltung und des Ausbaues von Wasserläufen, der Unterhaltung der Ufer, der Reinhaltung von Gewässern, der Entwässerung …   Lexikon der Economics

  • Körperschaft des öffentlichen Rechts — Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R., auch mit KdöR, KöR oder K. ö. R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der… …   Deutsch Wikipedia

  • K.d.ö.R — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine… …   Deutsch Wikipedia

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