Landsturm

Landsturm

Landsturm, 1) die Art der Landesvertheidigung, wo jeder waffenfähige Mann, ohne Unterschied, mit Sensen, Hengabeln u. Jagdgewehren u., wenn man mehr Zeit zu dessen Organisation hat, mit Piken bewaffnet, sich stellen u. gegen den in das Land gefallenen Feind rücken muß, also das Aufgebot in Masse. Der L. floß früher, ehe noch die Begriffe beider fest bestimmt waren, mit der Landwehr (s.d.) zusammen; völlig geschieden wurde er erst seit den Einfällen der Franzosen von 1796 an, in welchem Jahre sich ein freiwilliger L. der baierischen u. fränkischen Bauern gegen die fliehenden Franzosen unter Jourdan thätig bewies, u. noch mehr von 1798 an, bes. aber 1813, wo die preußischen u. später auch die andern norddeutschen Regierungen eine Landwehr u. einen L. völlig verordneten. Die Eintheilung nach Gemeinden lag hierbei mehr od. minder zu Grunde; die Stadtbewohner, welche schon in Schützencompagnien od. Nationalgarden forwirt waren, bestanden in dieser Form fort, die Bauern wurden mit Piken bewaffnet u. sollten unter dem Befehl ihres Edelmanns, der Schulzen, Pächter od. Forstbeamten, auch wohl ihres Pastors, fechten. So organisirt, rückte der preußische L. zu mehreren Blokaden der ihm nahen Festungen, escortirte Gefangene u. andere Transporte, kam aber, ausgenommen einige kleine Scharmützel vor Festungen u. bei Versuchen der Franzosen über die Elbe zu gehen, nicht eigentlich ins Gefecht. Später wurde bes. in den kleinern Staaten Norddeutschlands der L. völlig in Compagnien u. Bataillons nach Bezirken organisirt. Mehr Dienste leistete der französische L. (Levée en masse), den Napoleon bei dem Vordingen der Alliirten nach Frankreich anordnete, u. es drohte derselbe in der That gefährlich zu werden, als die Eroberung von Paris den Krieg endete. 2) Getränk aus Rheinwein, weißem Franzwein od. gutem Rothwein, Citronen, Pomeranzen od. Apfelsinen u. Zucker.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Landsturm — Land sturm , n. [G. See {Land}; {Storm}.] [In Germany and other European nations, and Japan:] (a) A general levy in time of war. (b) The forces called out on such levy, composed of all men liable to service who are not in the army, navy, or… …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Landsturm — Landsturm, in einigen Ländern das letzte Aufgebot aller Wehrpflichtigen, die weder dem Landheer noch der Marine angehören. In Deutschland dauert die Verpflichtung vom 17.–45. Lebensjahr für die nicht dem aktiven Heer, der Reserve, Ersatzreserve… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landsturm — Landsturm, das allgemeine Aufgebot aller waffenfähigen Männer zur Verteidigung gegen feindlichen Einfall, besteht im Deutschen Reich durch Gesetz vom 11. Febr. 1888 [s. Beilage: ⇒ Deutschland, Heer]. In Österreich Ungarn zerfällt der L. nach… …   Kleines Konversations-Lexikon

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