Leibgüter
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Colonat — (v. lat.), Zinsgut, Bauergut, von welchem dem Gutsherrn jährlich ein gewisser Natural od. Geldzins zu entrichten ist. Sie zerfallen in a) die, an welchen der Colon (Colōnus, Bauer) ein wahres Erbrecht erlangt (Erbzinsgüter) u. nach denen der… … Pierer's Universal-Lexikon