- Allodialinvestitur
Allodialinvestitur, die richterliche Einweisung in das durch Kauf etc. erworbene Eigenthum eines Andern, s.u. Auflassen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Allodialinvestitur, die richterliche Einweisung in das durch Kauf etc. erworbene Eigenthum eines Andern, s.u. Auflassen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Auflassen — (Auflassung, Resignatio judicialis, Rechtsw.), die nach deutschem Recht bei Veräußerungsfällen nothwendige Erklärung des bisherigen Eigenthümers unbeweglicher Güter vor Gericht, daß er sein Recht daran an einen Anderen überlassen wolle, worauf… … Pierer's Universal-Lexikon