Echtlosigkeit

Echtlosigkeit

Echtlosigkeit, im älteren deutschen Rechte so v.w. Anrüchigkeit, s.u. Ehre B) b).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Echtlosigkeit — Echtlosigkeit, im mittelalterlichen Recht der Zustand vollständiger Rechtlosigkeit als Folge der ausgesprochenen Acht (s. d.). Der Echtlose war bürgerlich tot, hatte weder öffentliche noch Privatrechte, seine Ehe galt als aufgelöst, und wer ihn… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Echtlosigkeit — Echtlosigkeit, im deutschen mittelalterlichen Recht der Zustand völliger Rechtlosigkeit …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ehre — (Existimatio, Dignitas, Rechtsw.), 1) als rechtlicher Begriff die ungeschmälerte Rechtsfähigkeit, welche der Staat dem Staatsbürger auf den Grund der jeder Persönlichkeit präsumtiv zukommenden sittlichen Achtung beilegt. Diese äußere Achtung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Friedelosigkeit — (Echtlosigkeit), im Mittelalter Entzug von Recht u. Ehre. Wie der Geächtete (exlex, out law) den Frieden und das Recht gebrochen, so soll er auch keinen Frieden u. kein Recht finden. Gemilderter Nachklang unser bürgerl. Tod (mort civile) …   Herders Conversations-Lexikon

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