Gebäudesteuer

Gebäudesteuer

Gebäudesteuer, s.u. Steuer S. 801.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gebäudesteuer — (Haus , Häusersteuer) ist im engern Sinn eine Steuer des Eigentümers oder Nutznießers vom Ertrag eines Gebäudes, im weitern Sinn jede an ein Gebäude oder Gebäudeteile anknüpfende Steuer. Häufig ist sie gemischter Natur, indem sie sowohl als… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gebäudesteuer — Gebäudesteuer, Häusersteuer, eine Art Ertragssteuer, zieht den für den Besitzer sich ergebenden Ertrag eines Gebäudes zur Steuer heran (Hauszinssteuer), im Gegensatz zur Wohnungs und Mietsteuer, die den Benutzer der Wohnung als Aufwandsteuer… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Steuerrecht der Eisenbahnen — (laws relating the railway duties; droit d impôt des chemins de fer; leggi sulle imposte ferroviarie). Inhalt: A. Staatssteuern. a) Die besonderen Eisenbahnabgaben, b) Einkommensteuern, c) Vermögenssteuern, d) Gewerbe (Erwerb ) Steuern, e)… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Eisenbahnabgaben — Eisenbahnabgaben. Unter dieser Bezeichnung wurden verschiedene öffentlich rechtliche Abgaben, die an das Eisenbahnwesen anknüpfen, zusammengefaßt, teils eigentliche Eisenbahnsteuern, teils Abgaben von der Benutzung der Eisenbahnen, teils Gebühren …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Preußen [3] — Preußen (Preußischer Staat, hierzu Karte »Preußen«), der wichtigste Staat im Deutschen Reich, besteht seit 1866 im wesentlichen aus einem zusammenhängenden Gebiet, das freilich eine Anzahl von kleinern Staaten (beide Mecklenburg, die Freien… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dänemark — (hierzu Karte »Dänemark«), das kleinste der drei skandinavischen Königreiche, umfaßt seit dem Kriege von 1864 nur noch die Inseln zwischen der Ostsee und dem Kattegat und den größern nördlichen Teil der Halbinsel Jütland zwischen dem Kattegat und …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wohnungssteuer — (Mietsteuer) ist eine Steuer, die vom Bewohner eines Hauses oder Hausteiles nach Maßgabe des für die Wohnung gemachten Aufwandes (Mietaufwandes) zu entrichten ist. Sie unterscheidet sich von der Gebäudesteuer (s. d.) prinzipiell dadurch, daß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kataster — (Katasterurmessung, neumessung, fortführung, fortführungsmessung). 1. Kataster ist die Gesamtheit der Aufzeichnungen, welche die Besteuerung des Grund und Bodens betreffen s. [19]. Das Kataster enthält für jedes einzelne Grundstück die Angabe des …   Lexikon der gesamten Technik

  • Friedrich Gustav Gauß — Friedrich Gustav Gauß, Bronzetafel im Rathaus Bielefeld …   Deutsch Wikipedia

  • Bede — Die Bede, auch Beede,[1] (mhd. und niederdeutsch[1] bëte „Bitte, Gebet; Befehl, Gebot“) ist im engeren Sinn eine erbetene, freiwillig geleistete Abgabe an den Grundherrn, aus der sich mitunter eine regelmäßig erhobene, auch landesherrliche Steuer …   Deutsch Wikipedia

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