Machtbrief

Machtbrief

Machtbrief, Vollmacht für einen Anwalt die den M. ausstellende Partei in einem Proceß zu vertreten, s.u. Vollmacht 2).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Vollmacht — Vollmacht, 1) im Allgemeinen so v.w. Mandat, s. Mandatum; 2) bes. die Urkunde, mittelst deren Jemand die Ermächtigung einen Andern (den Constituent) in seinen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten u. für denselben zu handeln ertheilt wird.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Prusinowitz (Adelsgeschlecht) — Die Herren von Prusinowitz, manchmal auch von Prussinowitz geschrieben (tschechisch z Prusinovic) war ein mährisches Adelsgeschlecht, welches seit 1349 zuerst urkundlich erscheint und zahlreiche mährische und böhmische Ländereien hielt. Sein… …   Deutsch Wikipedia

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