Nachgeschäft

Nachgeschäft

Nachgeschäft u. Nachpapiere, s.u. Staatspapiere S. 637.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Nachgeschäft — Nachgeschäft, soviel wie Nochgeschäft (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nachgeschäft — (Nochgeschäft, Geschäft »auf Noch«, »mit Noch«), Prämiengeschäft, bei dem Käufer oder Verkäufer berechtigt ist, zur Lieferzeit eine weitere Quantität der betreffenden Waren zu fordern oder zu liefern …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Noch- u. Nachgeschäft — Noch u. Nachgeschäft, an der Börse Geschäft, bei welchem es dem Contrahenten freisteht, eine Anzahl Werthe mehr zu verlangen, resp. zu liefern, als ausbedungen war, s.u. Börse III …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Börse — Börse, 1) in großen Handelsstädten der Ort (ein freier Platz od. ein Gebäude), an welchem sich handeltreibende Personen entweder täglich od. an gewissen Tagen der Woche zu einer bestimmten Tageszeit (Börsenzeit) versammeln, um Waaren u. Werthe… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nochgeschäft — (Nachgeschäft), Geschäft »auf noch«, »mit noch«, ein Prämiengeschäft, bei dem der Prämienzahler die Wahl hat, ob er die ursprünglich vereinbarte Menge oder mehr als diese liefern, bez. fordern will. Vgl. Prämiengeschäft …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nochgeschäft — Nochgeschäft, s. Nachgeschäft …   Kleines Konversations-Lexikon

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