Niederlagsrecht

Niederlagsrecht

Niederlagsrecht, das Recht, fremde, unverzollte Waaren auf gewisse Zeit (Lagerfrist, in den Zollvereinsstaaten gesetzlich nicht über zwei Jahre) u. gegen eine bestimmte Gebühr (Lagergeld) in einem Packhofe (s.d.) niederzulegen. Das N. wird in den Zollvereinsstaaten gesetzlich nur Kaufleuten, Spediteuren u. Fabrikanten, u. auch diesen nur für solche fremde Waaren bewilligt, von welchen der Durchgangszoll geringer als der Eingangs- od. Ausgangszoll od. als beide zusammen ist, u. welche nicht durch die besondern Packhofsregulative von der Lagerung ausgeschlossen sind.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Niederlagsrecht — Niederlagsrecht, soviel wie Stapelrecht (s. d. und Zollniederlagen) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Niederlagsrecht — Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht (lat. Ius emporii, eigentlich „Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht“) war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Frankfurt/Oder — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Frankfurt (Oder) - Rosengarten — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Frankfurt Oder — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Frankfurt a.d. Oder — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Frankfurt an der Oder — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Kleiststadt — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Frankfurt (Oder) — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Stadt Frankfurt (Oder) — Dieser Artikel behandelt die Geschichte der Stadt Frankfurt (Oder). Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 13. Jahrhundert 1.2 Verleihung des Stadtrechtes 1253 1.3 Machtspiele 1326–1354 …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”