Pfandschaftsrecht

Pfandschaftsrecht

Pfandschaftsrecht, das Recht der Pfalzgrafen am Rhein, Reichsgüter, welche der Kaiser versetzte, gegen Erlegung der Leihsummen an sich zu nehmen u. zu behalten, bis der Kaiser sie einlöste.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Pfandschaftsrecht — Pfandschaftsrecht, ehemaliges, in der Wahlkapitulation seit Karl V. anerkanntes Recht der Kurfürsten zu Trier und Pfalz, kraft dessen diese alle Reichspfandschaften (s. Pfandschaft) einlösen und an sich nehmen durften …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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