- Marschallgericht
Marschallgericht, 1) Gericht, dem ein Marschall vorstehet; 2) Gericht, welches ein Hofmarschall über die ihm untergebenen Personen hält; 3) in Schlesien so v.w. Rittergericht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Marschallgericht, 1) Gericht, dem ein Marschall vorstehet; 2) Gericht, welches ein Hofmarschall über die ihm untergebenen Personen hält; 3) in Schlesien so v.w. Rittergericht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.