- Postpaß
Postpaß, ein Paß, einem Staatsdiener, Militär od. einer anderen Person gegeben, unentgeltlich mit der Post von einem Orte zum anderen zu reisen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Postpaß, ein Paß, einem Staatsdiener, Militär od. einer anderen Person gegeben, unentgeltlich mit der Post von einem Orte zum anderen zu reisen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.