Procuraträger
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Procūra — (lat.), 1) für Mühe od. Besorgung in Handels u. anderen Geschäften; 2) die schriftliche Vollmacht, welche Einem ertheilt wird, im Namen eines Anderen Geschäfte abzumachen; 3) das Recht, welches ein Handlungschef einem Anderen ertheilt, bei… … Pierer's Universal-Lexikon
Handel — Handel. I. Handel im Allgemeinen ist jeder Austausch von Gütern irgend welcher Art gegen andere, gleichviel ob derselbe durch Kauf u. Verkauf (gegen Geld) od. durch Tausch (gegen Waare) bewirkt wird; insbesondere der gewerbmäßig betriebene Ein u … Pierer's Universal-Lexikon