Präteriren

Präteriren

Präteriren (v. lat.), 1) vorübergehen; daher Praeterĭtum, vergangen; bes. bei einem Zeitwort die Form der Vergangenheit, s. u. Tempus; 2) übergehen; daher Präterition, 1) Übergehung, bes. in einem Testament (s.d.); 2) Figur, wenn man sagt, man wolle etwas nicht erwähnen, u. es sehr nachdrücklich erwähnt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Präteriren — Präteriren, übergehen; Präterition, Nichterwähnung, Uebergehung; Uebergehung eines Notherben im Testament, d.h. ihn weder einsetzen noch enterben …   Herders Conversations-Lexikon

  • Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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