- Realgewerbe
Realgewerbe, 1) wenn ein Gewerbe in der Art verliehen war, daß es einer ganzen Familie als ein frei erwerblicher u. veräußerlicher Zustand, im Gegensatz der Concession, verliehen ist; 2) Gewerbe, deren Ausübung auf dem Besitze eines berechtigten Hauses ruht, wie Brauerei u. Mühlengewerbe.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.