Realgewerbe

Realgewerbe

Realgewerbe, 1) wenn ein Gewerbe in der Art verliehen war, daß es einer ganzen Familie als ein frei erwerblicher u. veräußerlicher Zustand, im Gegensatz der Concession, verliehen ist; 2) Gewerbe, deren Ausübung auf dem Besitze eines berechtigten Hauses ruht, wie Brauerei u. Mühlengewerbe.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Realgewerbe — Realgewerbe, ein Gewerbe, dessen Betrieb Gegenstand eines frei vererblichen und veräußerlichen Rechts (nicht einer persönlichen Konzession) ist. Das Recht kann mit dem Besitz eines Grundstücks verknüpft sein »radiziert sein«; s. Realrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. – Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Realrecht — Realrecht, ein Recht, das dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstücks zusteht, z. B. das Recht auf den Betrieb eines bestimmten Gewerbes. S. auch Realgewerbe …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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