- Recognitionsgelder
Recognitionsgelder, gibt der Erbpächter dem Eigenthümer zum Beweis, daß er dessen Grundbesitz anerkenne.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Recognitionsgelder, gibt der Erbpächter dem Eigenthümer zum Beweis, daß er dessen Grundbesitz anerkenne.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.