Recognitionsschein

Recognitionsschein

Recognitionsschein, 1) ein Schein, worin etwas anerkannt wird; 2) ein Interimsschein, welcher dem Vasallen bei der Investitur an Stelle des später auszufertigenden Lehenbriefes als einstweilige Bescheinigung der erfolgten Investitur hingegeben wird; 3) der Schein über Empfang einer Wechselsumme, über welche der Wechsel noch ausgestellt werden muß; 4) das Bekenntniß des Gerichts, daß bei ihm ein Testament gemacht od. niedergelegt worden ist. Der, welcher die Eröffnung des Testaments heischt, hat der Regel nach erst diesen Schein vorzuzeigen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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