- Reichsagenten
Reichsagenten (Reichshofrathsagenten), sonst die 20–30 vom Reichshofrathspräsidenten ernannten Rechtsanwalte bei dem Reichshofrath (s.d.).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reichsagenten (Reichshofrathsagenten), sonst die 20–30 vom Reichshofrathspräsidenten ernannten Rechtsanwalte bei dem Reichshofrath (s.d.).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reichshofrat — (Concilium imperiale aulicum), im alten Deutschen Reiche das oberste Gericht des Kaisers für seine Gerichtsbarkeit im Reiche; derselbe war ausschließlich zuständig für Reichslehnsachen und (herkömmlich) für Kriminalsachen der Reichsunmittelbaren; … Meyers Großes Konversations-Lexikon