- Reichscollegium
Reichscollegium, 1) im ehemaligen Deutschen Reiche die zum Reichstage versammelten Fürsten, od. später Gesandten der Reichsstände; 2) eine jede der drei Klassen, in welche sich der Reichstag theilte.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reichscollegium, 1) im ehemaligen Deutschen Reiche die zum Reichstage versammelten Fürsten, od. später Gesandten der Reichsstände; 2) eine jede der drei Klassen, in welche sich der Reichstag theilte.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reichsrath — Reichsrath, 1) (Reichsdrost), s. u. Drost; 2) so v.w. Reichscollegium; 3) die Gesammtlandesvertretung in Österreich (s.d. S. 424); 4) die Mitglieder der ersten Kammer in Baiern … Pierer's Universal-Lexikon