- Reichsquartiermeister
Reichsquartiermeister, bei der ehemaligen Deutschen Reichsverfassung ein Unterbeamter des Erbmarschalls; sorgte bei feierlichen Versammlungen für die Quartiere der Gesandten der Reichsstände.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reichsquartiermeister, bei der ehemaligen Deutschen Reichsverfassung ein Unterbeamter des Erbmarschalls; sorgte bei feierlichen Versammlungen für die Quartiere der Gesandten der Reichsstände.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
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Krönung [1] — Krönung, 1) die feierliche Einführung eines Monarchen in die Regierung durch gewisse Gebräuche u. Ceremonien, unter denen die Aufsetzung einer Krone vor dem Angesicht des Volkes der wichtigste ist. Bei den Hebräern war die K. eine religiöse Weihe … Pierer's Universal-Lexikon