Religionsdecret
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Interim — (lat., d.i. einstweilen), 1) zur Zeit der Reformation gegebene Verordnung, wie es mit den streitigen Punkten in der Religion gehalten werden sollte, bis ein Concil die Streitigkeiten in der Kirche entschiede. Kaiser Karl V. erließ drei I.: a) das … Pierer's Universal-Lexikon