- Reserve
Reserve (v. lat.), 1) Alles, was bestimmt ist zur Unterstützung u. Ergänzung von etwas Anderem verwendet zuwerden; bes. 2) Truppen, bestimmt zur Ergänzung des vor dem Feinde od. sonst erlittenen Verlustes zu dienen; bes. 3) ein zurückbehaltener Theil der Truppen, der von vornherein nicht in das Gefecht verwickelt werden darf u. dessen allgemeiner Zweck ist als Aushülfsmittel zu dienen für die nicht voraus zu bestimmenden Wechselfälle des Kampfes. Eine solche kleinere Abtheilung heißt Soutien, Repli u. erhält nur dann den Namen R., wenn die fechtenden Abtheilungen mindestens einige Brigaden betragen. Über die Stärke der R. im Verhältniß zu den übrigen Truppen läßt sich kein allgemein gültiger Grundsatz aufstellen, doch kann es als Regel gelten, daß das eigentlich zum Gefecht bestimmte Hauptcorps eines Heeres stets mindestens eben so stark sein müsse, als die R. sammt der Vorhut desselben. Meist nimmt man schwere erprobte Truppen zu der R., selten leichte Truppen. Wie jedes Armeecorps eine R. für sich haben muß, ist dieselbe auch für die ganze Armee nöthig, u. gewöhnlich bilden dieselbe die Gardecorps. Meist enthält die R. mehr Cavallerie als Infanterie, da Cavallerie geeignet ist, schnell von einem Ort zum andern zu gelangen. Auch die Reserveartillerie pflegt sich bei der R. zu befinden. Ihre Verwendung findet sie beim Verstärken schwacher Punkte der Gefechtslinie, ferner begegnet sie Flankenangriffen u. gibt durch einen Angriff die Entscheidung, wenn der Feind durch das Gefecht mit dem Gros dermaßen erschüttert ist, daß der Stoß einer geringen frischen Abtheilung ausreicht, um ihn zum Weichen zu bringen; auch tritt sie dem verfolgenden Feinde entgegen, wenn das Gros geworfen wird, um den Rückzug zu decken. Die Aufstellung der R. ist in der Regel hinter dem zweiten Treffen, so daß sie dem Geschützfeuer des Feindes entzogen ist, aber im entscheidenden Moment verwendet werden kann; 3) (engl. spr. Riserv), so v.w. Reservatgebiet.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.