Reuvertrag
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Reuvertrag — (Pactum displicentiae), die einem Vertrag beigefügte Verabredung, daß es einem oder beiden Vertragschließenden freistehen solle, nach Belieben wieder zurückzutreten. Das Bürgerliche Gesetzbuch behandelt in den § 346–361 nur das vertragsmäßige… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Reuvertrag — Reuvertrag, beim Kauf Reukauf, Nebenvertrag, vermöge dessen sich einer der Kontrahenten ausbedingt (gewöhnlich gegen Erstattung einer bestimmten Summe, Reugeld) von dem Hauptvertrag wieder abgehen zu dürfen … Kleines Konversations-Lexikon
Reuvertrag — Reuvertrag, s. Reukauf … Herders Conversations-Lexikon
Reuvertrag — Reu|ver|trag, der: vgl. ↑Reukauf … Universal-Lexikon
Reuvertrag — Vertrag, bei dem sich der eine Teil das Recht des Rücktritts gegen Zahlung eines Reugeldes (⇡ Prämie) vorbehält. Vgl. auch ⇡ Prämiengeschäft … Lexikon der Economics
Reubuße — (Arrha poenitentialis), eine Buße, welche der eine Contrahent zu zahlen hat, wenn er von dem bereits völlig abgeschlossenen Vertrage wiederum einseitig zurücktritt. Der Regel nach muß diese Befugniß zum Rücktritt (Reukauf, Jus poenitendi) dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Displiciren — (v. lat.), mißfallen; daher Displicenz, Mißfälligkeit; Displicentiae pactum, der Reuvertrag … Pierer's Universal-Lexikon
Bedingung — Bedingung, im allgemeinen dasjenige, von dem etwas andres abhängig ist; es gibt deshalb so viele Arten von Bedingungen als Arten der Abhängigkeit (s. d.). In den meisten Fällen ist nun aber das Bedingte nicht nur von einem, sondern von mehreren… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rücktritt vom Vertrag — Rücktritt vom Vertrag, s. Reuvertrag … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Reugeld — Reugeld, s. Reuvertrag. In der Turfsprache heißt R. (engl. Forfeit) eine in der Rennproposition festgestellte Summe, die der Besitzer eines Rennpferdes zahlen muß. wenn er ein angemeldetes Pferd nicht laufen lassen will … Meyers Großes Konversations-Lexikon