- Ronneburg
Ronneburg, 1) Gerichtsamtsbezirk der Kreishauptmannschaft Altenburg des Herzogthums Altenburg; 21/10 QM., 15,650 Ew.; 2) Hauptstadt darin; Sitz des Gerichtsamtes, Superintendentur, Schloß, Wollenzeugfabriken, Wollhandel; 6360 Ew. Dabei zum Baden u. Trinken benutzter Gesundbrunnen aus erdig salinischem Eisenwasser bestehend, auch Molkenanstalt, mit zwei Badehäusern u. freundlichen Anlagen. Die Mineralquelle, 1657 entdeckt u. 1715 gefaßt, wurde erst seit 1766 gebraucht. Die Herrschaft R. gehörte vormals den Vögten von Weida u. fiel als erledigtes Lehn um 1400 an die Landgrafen von Thüringen u. Markgrafen von Meißen; 1517 wurde die Stadt u. 1527 die Herrschaft den Herren von Wildenfels in Lehn gegeben, von denen sie 1584 durch Kauf an die Herzöge Friedrich Wilhelm I. u. Johann von Sachsen kam u. 1602 dem Fürstenthum Altenburg einverleibt wurde. R. erlitt 1828 u. 1829 drei große Feuersbrünste, welche die halbe Stadt verzehrten, wurde aber regelmäßiger wieder aufgebaut. 1841 fanden hier Unruhen der Weber statt, welche jedoch bald gestillt wurden. Vgl. Chr. Löber, Historie von R. Altenb. 1722; Königsdörfer, Beschreibung der Heilquelle zu R., Ronneb. 1834; Becker-Laurich, Die iodhaltige Eisenquelle in R., ebd. 1852; Ders., Nachrichten vom Mineralbad zu R., ebd. 1857.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.