Sachfällig

Sachfällig

Sachfällig, seiner Rechtssache, eines Processes verlustig.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Sachfällig — Sáchfällig, adj. et adv. in den Rechten. Sachfällig werden, seine Sache, d.i. seinen Prozeß, verlieren. Jemanden sachfällig erkennen. Nieders. nedderfällig, im Oberd. gleichfalls niederfällig. S. Sache 1 …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Beweis — Beweis, 1) (Log.), die Darlegung der Gründe eines Urtheiles; die Ableitung des Urtheiles aus jenen Gründen (Beweisgründe, Argumenta) aber heißt Beweisführung. Es gibt gewisse Urtheile, die keines B s fähig u. bedürftig sind; ohne sie würde gar… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fällig — Fällig, adj. et adv. was im Begriffe ist zu fallen, doch nur in figürlicher Bedeutung und im gemeinen Leben, von Geldsummen, Abgaben u.s.f. deren bestimmte Zahlungszeit vorhanden ist, zahlbar. Das Geld ist noch nicht fällig. Fällige Zinsen. Ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Niederfallen — Niederfallen, verb. irreg. neutr. (S. Fallen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, zu Boden fallen, auf die Erde fallen, besonders von lebendigen Geschöpfen. Unter der Last niederfallen, zu Boden. Ingleichen sich aus Ehrfurcht auf die Erde… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Sache — 1. Alle Sachen, die wir haben, sind Geschenk und Gottes Gaben. Lat.: Omnia voluntate Dei. (Chaos, 1085.) 2. Alle Sachen kann Herr Ego am besten machen. 3. An eine böse sach sol man einen trunck Wein giessen. – Petri, II, 16. »Mit dem Gegentheil… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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