- Schein [1]
Schein, 1) das Licht, welches ein leuchtender Körper verbreitet, z.B. Sonnenschein, Feuerschein; heim Monde bezeichnet der Ausdruck neuer S. den Neumond (d.h. den neu eintretenden Mondschein), alter S. den Vollmond; 2) die Farben, welche an einem beleuchteten Körper sich darstellen, namentlich wenn sie entweder nur schwach sind, od. durch Brechung u. Reflexion des Lichts modificirt werden, daher man z.B. von Geweben, welche von verschiedenen Seiten angesehen verschiedene Farben haben, sagt, sie haben diesen od. jenen Schein; 3) die Art, wie ein sinnlicher Gegenstand überhaupt unter verschiedenen Verhältnissen sich darstellt, namentlich insofern dabei seine sinnliche Beschaffenheit anders erscheint, als sie ist, z.B. bei der scheinbaren Größe entfernter Gegenstände, bei verschiedener Beleuchtung etc.; optischer, akustischer S.; Sinnestäuschungen, insofern sie auf unvermeidlichen, in den Bedingungen der sinnlichen Wahrnehmung begründeten Irrthümern od. auf der krankhaften Beschaffenheit der auffassenden Organe beruhen; 4) in tropischem Sinne bezeichnet daher S. ganz allgemein alles das, was nicht nur in der sinnlichen Auffassung, sondern überhaupt im Vorstellen u. Denken für ein anderes gehalten wird, als es ist. Daher logischer S., wo die Anwendung der Formen des logischen Denkens die Vorstellung einer richtigen Folgerung erregt, wo gleichwohl ein Trug- od. Fehlschluß stattgefunden hat. Ebenso sprach Kant von einem dialektischen S., insofern die Vernunft dem menschlichen Denken durch die ihr inwohnende Idee des Unendlichen eine unerweisliche Erweiterung des Wissens über die Grenzen jeder möglichen Erfahrung hinaus vorspiegelt. Daher hat für die philosophische Speculation der Begriff des S-s eine sehr allgemeine Bedeutung, indem ihr wichtigstes Motiv zu allen Zeiten in der Einsicht gelegen hat, daß die gesammte uns umgebende Erfahrungswelt nicht so beschaffen sein kann, wie sie sich uns darstellt, u. das Bedürfniß zu dem gegebenen S. od. den Erscheinungen das wahrhafte Seiende zu finden, hat seine Befriedigung in den verschiedenen metaphysischen Versuchen (s. Metaphysik) gesucht. Während so die Wissenschaft den S. zu erklären sucht, haben die verschiedenen Künste die Aufgabe, ein Reich des ästhetisch-schönen S-s zu eröffnen (s. Schön); im gewöhnlichen Leben ist 5) S. bisweilen gleichbedeutend mit Bescheinigung, u. bezeichnet eine Beglaubignug, ein Document über eine Verhandlung, die Bezahlung einer Geldsumme, die Ablieferung einer Sache etc.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.