- Schloßgesessen
Schloßgesessen, 1) in einigen Gegenden der Besitzer eines mit Hoheitsrechten versehenen Schlosses; 2) so v.w. Schriftsässig.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Schloßgesessen, 1) in einigen Gegenden der Besitzer eines mit Hoheitsrechten versehenen Schlosses; 2) so v.w. Schriftsässig.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Schloßgesessen — Schlóßgesêssen, adj. et adv. welches nur in einigen Gegenden üblich ist, und einen Einwohner bedeutet, welcher ein mit gewissen Hoheiten versehenes Schloß besitzet, und auch burggesessen, beschloßt und geschloßt genannt wird. Bin schloßgesessener … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Burggesessen — Burggesêssen, adj. et adv. S. Beschlossen und Schloßgesessen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Georg Schmidt (Genealoge) — Georg Schmidt (* 22. März 1838 in Halle (Saale); † 6. November 1920 ebenda) war ein deutscher Theologe und Genealoge. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werke 3 Literatur … Deutsch Wikipedia