- Schlundröhre
Schlundröhre, 1) so v.w. Schlungröhre; 2) (Schlundstoßer), Instrument, durch welches einestheils fremde in den Schlund gekommene Körper in den Magen gestoßen, anderntheils die Luft aus dem Magen des aufgeblähten Rindviehs entleert wird, zu welchem Zweck man es durch die Mundhöhle u. den Schlund in den Magen bringt. Es besteht aus spiralförmig gewundenem Draht, welcher mit Leder umwickelt ist, od. aus einem Fischbeinstabe, hat in der Länge 2 Ellen 2–3 Zoll u. ist von der Dicke eines Peitschenstabes vom dünnsten Ende angesehen. An dem einen Ende ist ein hölzerner Griff, welcher mit eisernen Federn festgenietet ist; am andern Ende ist ein Waschschwamm, in Form einer Kugel befestigt. Vor Anwendung der S. wird der Schwamm in warmes Wasser getaucht, worauf zwei starke Männer das Rind mit ausgestrecktem Kopf u. Hals festhalten. Man geht nun mit dem Instrument soweit durch die Maulhöhle ein, bis der Handgriff der S. die Mitte der Maulhöhle erreicht hat; dann zieht man sie zurück, stößt wieder vorwärts u. wiederholt so das Verfahren einige Mal.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.