Schubschein

Schubschein

Schubschein, 1) sonst ein Schein, welchen ein des Landes Verwiesener erhielt u. welcher den Grund seiner Ausweisung enthielt; 2) (Transportschein) die Legitimation für denjenigen, welcher einen Schubling von einem Orte zum andern bringen soll.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Transport — (v. lat.), 1) die Fortschaffung eines Dinges von einem Orte zu einem andern, bes. der Kaufmannsgüter, es geschehe zu Wasser od. zu Lande; daher Transportkosten, Kosten für die Versendung eines Gegenstandes, Frachtkosten, Fuhrlohn. Transportschein …   Pierer's Universal-Lexikon

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