Schutzwaldungen — (auch Bannwälder), Waldungen, die durch Lage oder Beschaffenheit ihres Bodens benachbarten Grundstücken oder ganzen Landstrichen gegen Versandung durch Flugsand, gegen das Abrutschen steiler Gehänge, gegen die Überschüttung mit Kies und Gerölle,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Russisches Reich — (hierzu die Übersichtskarte »Europäisches Rußland« und Spezialkarte »Mittleres Rußland«), ein Kaisertum, das den ganzen Osten Europas, dazu den Norden und einen Teil der Mitte Asiens einnimmt, d.h. ein Sechstel alles festen Bodens auf der Erde,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ablösung — Ablösung, die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung gegen Entschädigung, insbes. und zwar im Gegensatze zu einer freiwilligen Vereinbarung eine solche, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (der Ablösungsgesetze) bei Grundgerechtigkeiten … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bannforst — (Silva regis, Forestum dominicum s. bannarium), im Mittelalter eine Waldung, die vom Träger der öffentlichen Gewalt in Ausübung des Bannrechts (des Rechts zum Gebot und Verbot, Forstbann) in betreff gewisser Nutzungen bei Strafe des Königsbannes… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bannwald — Bannwald, s. Schutzwaldungen; auch fälschlich gebraucht im Sinne von Bannforst (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Forsthoheit — Forsthoheit, der Inbegriff der Hoheitsrechte des Staates, also der gesetzgebenden, richterlichen und vollziehenden Gewalt in bezug auf das gesamte im Staatsgebiet belegene Waldeigentum. Einen wesentlichen Teil der F. bildet das Recht des Staates … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Forstpolizei — Forstpolizei. Begriff und Inhalt der F. unterliegen einer verschiedenen Auffassung. Im weitesten Sinne wird darunter verstanden die Gesamtheit der staatlichen Einrichtungen: 1) zur Pflege der Forstwirtschaft (Forstwohlfahrtspolizei,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Forstverwaltung — Forstverwaltung. Die Verwaltungsaufgabe des Staates hinsichtlich der Waldungen erstreckt sich sachlich auf die Gebiete des Rechts, der Bildung und der Wirtschaft, in betreff des Waldbesitzstandes auf Staats , Körperschafts und Privatwaldungen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hagen [3] — Hagen, 1) Gottfried (Godefrit Hagene), deutscher Dichter um die Mitte des 13. Jahrh., war Stadtschreiber zu Köln; er schrieb: »Reimchronik der Stadt Köln« (von 1250–70, hrsg. von Cardauns und Schröder in den »Chroniken der deutschen Städte«, Bd.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wald [1] — Wald, eine mit gesellig wachsenden Bäumen bestandene Fläche (s. Waldpflanzen). Der W. gehört zu den ursprünglichen Vegetationsformen, die aller menschlichen Kultur vorangehen. In dieser Form nennen wir ihn Urwald. In ihm gelangt der Kampf der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon