Spießrecht

Spießrecht

Spießrecht, im Mittelalter ein Kriegsrecht, wo ein Soldat auf Leben u. Tod angeklagt u. im Verurtheilungsfalle durch die Spieße gejagt, d.h. mit den Lanzen der Lanzknechte erstochen wurde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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