- Spießrecht
Spießrecht, im Mittelalter ein Kriegsrecht, wo ein Soldat auf Leben u. Tod angeklagt u. im Verurtheilungsfalle durch die Spieße gejagt, d.h. mit den Lanzen der Lanzknechte erstochen wurde.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Spießrecht, im Mittelalter ein Kriegsrecht, wo ein Soldat auf Leben u. Tod angeklagt u. im Verurtheilungsfalle durch die Spieße gejagt, d.h. mit den Lanzen der Lanzknechte erstochen wurde.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Spießrecht — (Recht der langen Spieße), das Recht der Landsknechtsregimenter, schwere Verbrechen selbst abzuurteilen, sowie der Rechtsgang dabei … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Spießrutenlaufen — (Gassenlaufen), militär. Leibesstrafe, die früher wegen Desertion, Trunkenheit etc. über gemeine Soldaten verhängt wurde, und bei deren Ausführung 100–300 Mann eine etwa 2 m breite Gasse bildeten, die der bis zum Gürtel entblößte Verurteilte mit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon