Kriegsrecht

Kriegsrecht

Kriegsrecht, 1) das Recht über Krieg u. Frieden; 2) so v.w. Kriegsgebrauch, vgl. Völkerrecht; 3) das ganze, bei irgend einer Armee durch die Kriegsgesetze vorgeschriebene Recht; 4) das militärische Geschworengericht, welches die bedeutenderen Vergehen u. Strafen aburtheilt, im Gegensatz zum Standrecht, das für die geringeren Vergehen zusammentritt. Es besteht meistentheils aus einem Stabsoffizier, als Präses, u. 3 Individuen von jeder Rangstufe, welche nicht tiefer ist als der Grad, den der zu Verurtheilende bekleidet. Ein K. über einen Gemeinen pflegt daher aus 1 Stabsoffizier als Präses, 3 Hauptleuten, 3 Premier- u. 3 Secondlieutenants, 2 Sergeanten, 3 Unteroffizieren u. 3 Gemeinen zu bestehen. Ist der Verbrecher Secondlieutenant, so fallen die Richter vom Sergeanten an weg; ist er Hauptmann, so ist ein Oberst Präses u. die Beisitzer sind 3 Oberstlieutenant, 3 Majors, 3 Hauptleute; ist er Major, so präsidirt 1 General u. 3 Obersten, 3 Oberstlieutenants, 3 Majors sind Beisitzer. Der, über welchen das K. sprechen soll, wird zunächst vor das K. gestellt u. gefragt, ob er gegen eine Person desselben etwas Erhebliches einzuwenden habe. Verwirft er einen od. einige der Beisitzer, od. auch den Präses, so treten diese aus, u. andere werden an deren Stelle commandirt. Ein Auditeur instruirt hierauf den Proceß, legt die Data desselben vor u. macht auf den Kriegsartikel, welcher die Strafe des Vergehens bestimmt, aufmerksam. Die einzelnen Chargen treten nun ab u. jede vereinigt sich, ob der Angeklagte schuldig od. nicht schuldig u. welche Strafe ihm zuzuerkennen sei. Der Auditeur stimmt nicht mit, sondern ist blos Instruent des Processes. Das Urtheil wird dem commandirenden General, auch wohl, od. doch in wichtigen Fällen u. bei K-en über Offiziers, dem Monarchen vorgelegt u. von diesem bestätigt od. cassirt, im ersten Fall auch wohl die Strafe gemildert. In dringenden Fällen jedoch, z.B. vor dem Feinde, bestätigt der Commandirende selbst Todesurtheile. Die Competenz ein K. einzusetzen ist meist nur dem Commandirenden vorbehalten, Standrechte können dagegen auch niederere Befehlshaber berufen, zum Theil richtet sich das jedoch auch nach dem Range des Abzuurtheilenden. Die Richter, welche mehr od. minder als Geschworne urtheilen, werden für ein K. bei dem Zusammentritt desselben bes. vereidigt; sie sind entweder ein für alle Mal bestimmt, od. sie sind in größerer Zahl bestimmt,[822] als für den einzelnen Fall nothwendig wäre, u. es findet für diesen Fall eine Auflösung statt, od. sie werden auf Befehl des Gerichtsherrn speciell commandirt. 5) (K. zur See), s. Seerecht, vgl. Caper.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kriegsrecht — ist eine Bezeichnung für: Kriegsvölkerrecht, Normen des Völkerrechts den Krieg betreffend Ausnahmezustand, die Änderungen im innerstaatlichen Recht im Kriegsfall oder in anderen Krisensituationen Diese Seite ist eine Begriffsklä …   Deutsch Wikipedia

  • Kriegsrecht — (Kriegsvölkerrecht, Jus belli, Droit de la guerre), im subjektiven Sinne das Recht zur Kriegführung, im objektiven Sinne die völkerrechtlichen Grundsätze, die während eines Krieges für die Kriegführenden untereinander wie gegenüber den neutralen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kriegsrecht — Kriegsrecht, s. Krieg …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kriegsrecht — Notstand; Ausnahmezustand * * * Kriegs|recht 〈n. 11; unz.〉 alle völkerrechtl. Vorschriften für kriegführende Staaten gegenüber den feindl. u. neutralen Staaten sowie der Zivilbevölkerung * * * Kriegs|recht, das: 1. <o. Pl.> völkerrechtliche …   Universal-Lexikon

  • Kriegsrecht — Kriegs·recht das; nur Sg; 1 allgemein anerkannte Normen (wie z.B. bei der Behandlung von Gefangenen), die im Krieg gelten <ein Verstoß gegen das Kriegsrecht; eine Verletzung des Kriegsrechts> 2 eine Änderung der Gesetze innerhalb eines… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Kriegsrecht — das Kriegsrecht (Aufbaustufe) Normen des Völkerrechts, die den Krieg betreffen Beispiel: 1981 wurde in Polen das Kriegsrecht verhängt …   Extremes Deutsch

  • Kriegsrecht — 1. Kriegsrecht ist rauber recht. – Lehmann, 444, 136. Dän.: Krigs ret, røver ret. – I krig lider ret færdighed nød. (Prov. dan., 360.) 2. Kriegsrecht, scharfes Recht. lat.: Non licet in bello bis peccare. (Philippi, II, 38.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Kriegsrecht und Ausnahmezustand in der Türkei — Seit 1940 hat es entweder in der gesamten Türkei oder bestimmten Provinzen immer wieder außergewöhnliche Formen des Regierens gegeben. Nach den Artikeln 119–122 der Verfassung der Republik Türkei aus dem Jahre 1982 gibt es vier Formen der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kriegsrecht, das — Das Kriegsrecht, des es, plur. die e. 1) Der ganze Inbegriff der Kriegsgesetze; wo dieses Wort so wohl im Singular allein, als im Plural allein gebraucht wird. 2) Ein Gericht, welches von mehrern in dem Kriegsrechte erfahrnen Personen über einen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kriegsrecht in Polen 1981–1983 — Panzer auf den Straßen während des Kriegsrechts Die Periode des Kriegsrechts in Polen 1981–1983 (poln. Stan Wojenny, Kriegszustand, Kriegsrecht) gilt als gewalttätiger Höhepunkt der Unruhen in der Volksrepublik Polen der späten 1970er und frühen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”