Stabrecht

Stabrecht

Stabrecht, die Befugniß fremde Schafe auf seinem Grundstück hüten, weiden u. düngen zu lassen. Meist erscheint dasselbe in der Gestalt eines Bannrechtes, indem alle in einem gewissen Bezirke Schafe haltenden Personen verpflichtet sind, solche dem Stabberechtigten zu den angeführten Zwecken zu übergeben. Stabgemeinschaft, wenn Mehre sich für ihre Schafe gemeinschaftlich einen Hirten halten. Diese Gemeinschaft kann auch nur auf einem gewöhnlichen Societätsverhältnisse beruhen u. deutet daher nicht immer auf ein vorhandenes S. hin.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Stabrecht — Stabrecht, das (zuweilen dem Gutsherrn oder der Gemeinde zustehende) Recht, fremde Schafe hüten. weiden und düngen zu lassen, während man mit Stabgemeinschaft lediglich das Verhältnis derjenigen bezeichnet, die sich für ihre Schafe… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stabgemeinschaft — Stabgemeinschaft, s. Stabrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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