- Stuhlgenoß
Stuhlgenoß, 1) Einer, welcher mit einem Andern demselben Gerichte (Dingestuhl) unterworfen ist; 2) so v.w. Freischöppe.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Stuhlgenoß, 1) Einer, welcher mit einem Andern demselben Gerichte (Dingestuhl) unterworfen ist; 2) so v.w. Freischöppe.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Stuhlgenoß, der — Der Stuhlgenóß, des en, plur. die en, von Stuhl, Gerichtshof, in einigen Gegenden, diejenigen, welche einen und eben denselben Gerichts oder Dingestuhl haben … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart