Succumbenz

Succumbenz

Succumbenz (v. lat.), das Unterliegen, bes. in einem Streite, namentlich in einem Rechtsstreite. Daher Succumbenzgeld (gr. Parakatabols, lat. Sacramentum), eine gewisse Summe, welche im Attischen Proceß überhaupt vom Kläger zum Unterpfand beim Gericht niedergelegt wurde, daß er die Klage nicht leichtsinnig erhoben habe u. welche auch noch nach manchen älteren Particulargesetzen bei Einwendung einer Appellation im Civilproceß bei dem Gericht deponirt werden muß u. als Strafe verfällt, wenn der Appellant mit seinem Rechtsmittel unterliegt u. das angefochtene Urtheil bestätigt wird. Einige Particulargesetze beschränken indessen die Confiscation des S-es auf solche Fälle, wo dem Appellanten der Vorwurf einer muthwilligen Beschwerdeführung zur Last fällt; noch Andere haben die ganze Maßregel beseitigt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Succumbenz — Succumbenz, das Unterliegen; S. Gelder, die für den Fall des Unterliegens der Appellation zu entrichtende Summe, daher auch meist vorausdeponirt, entweder dem geschützten Gegner (Klagsumme) od. als Strafe für muthwillige Klage der Gerichtskasse… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Athen [2] — Athen (Antiq.). I. Öffentliches Leben. A) Die Volksmasse war getheilt in: a) Bürger (Politai). Seit Theseus Zeit waren alle ansässige Bewohner Attikas Bürger, mit herabsteigendem Range von den Eupatridai, den von Geburt Edlen, welche die 1.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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