Suppletorienklage

Suppletorienklage

Suppletorienklage (Actio suppletoria), die Klage, vermöge deren ein Pflichttheilsberechtigter, welchem ein Testator den ihm gebührenden Pflichtteil (Portio legitima) nicht im vollständigen Betrage hinterlassen hat, von dem Haupterben die Ergänzung des daran Fehlenden verlangen kann.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Suppletorisch — Suppletōrisch (lat.), ergänzend, nachträglich. Suppletorĭenklage, Ergänzungsklage, von dem in seinem Pflichtteil Verletzten gegen die eingesetzten Erben geführt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Suppliren — Suppliren, ergänzen, ersetzen; Supplement, Ergänzung, Nachtrag, Zusatz; suppletorisch, ergänzend, nachträglich; Suppletorienklage, wird von dem gegen die eingesetzten Erben geführt, welcher an seinem Pflichttheile verletzt worden ist …   Herders Conversations-Lexikon

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