Sächsische Frist

Sächsische Frist

Sächsische Frist, s. Sachsenfrist.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Sächsische Frist — Sächsische Frist, s. Sachsenfrist …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Frist, die — Die Frist, plur. die en. 1) Eine bestimmte Zeit, innerhalb welcher etwas geschehen soll; ein Termin. Eine Sächsische Frist, eine Zeit von sechs Wochen und drey Tagen. Eine doppelte Sächsische Frist, eine Zeit von vier Monathen. Die Kammergerichts …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Frist — Frist, 1) im Proceßrecht ein Zeitraum, innerhalb dessen entweder nach gesetzlicher Vorschrift (Noth , Ordnungs F., Fatalien), od. nach der Bestimmung des Gerichts (Richterliche F.). od. nach der Übereinkunft der Parteien unter Genehmigung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsenfrist — (Sächsische Frist), ein Zeitraum von 6 Wochen u. 3 Tagen; vgl. Frist 1) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Diës — (lat.), der Tag, in der Rechtssprache der Zeitpunkt, Termin, Tagfahrt (s. am Schluß dieses Artikels). D. absolutionis, der Gründonnerstag (s.d.), weil an ihm die Lossprechung von Kirchenstrafen stattfand; D. adoratus, Karfreitag (s.d.), von der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Femgerichte — (Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl oder Stillgerichte), im Mittelalter gewisse in Deutschland und namentlich in Westfalen bestehende Gerichte, die vom Kaiser mit dem Blutbann beliehen waren und in dessen Namen über Verbrechen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dies saxonĭcus — Dies saxonĭcus, Sächsische Frist …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsenfrist — (sächsische Frist), soviel wie »Jahr und Tag« (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… …   Pierer's Universal-Lexikon

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