Tarokhombre

Tarokhombre

Tarokhombre, Spiel, welches unter drei Personen mit der Tarokkarte gespielt wird. Der Kartengeber (Scatist) setzt einen Stamm, gibt den Mitspielenden u. sich 25 Karten in einem Wurfe u. behält die drei letzten für sich (od. er legt die drei ersten Karten in den Scat u. gibt dann jedem Mitspieler 25 Karten). Er legt hierauf, wie beim Großtarok, drei beliebige Karten weg u. zeigt dies durch: der Scatliegt (er liegt), an. Nun erklärt sich der Erste, dann der Zweite u. zuletzt der Geber zu einer der drei Spielarten, welche à deux, à un u. à sans-prendre sind, u. wovon die erste durch die zweite u. diese durch die dritte überboten wird. Wer sich nicht zum Spielen erklärt od. nicht überbietet, paßt. Es steht demjenigen, welcher sich zu einer dieser Spielarten erklärt u. durch eine höhere überboten wird, frei das Spiel zu behalten u. in der Art, durch welche er überboten wurde, selbst zu spielen. Wenn die Vorhand nicht paßt, sich aber auch nicht gleich Anfangs zum Spielen erklären will, so sagt er à trois, u. muß dann à deux spielen, wenn er von dem Scatisten durch diese Spielart überboten wird. Geschieht dies jedoch von dem Zweiten, so steht es ihm frei à deux zu spielen od. zu passen. Wenn, nachdem der Erste gepaßt hat, der Zweite à trois sagt u. von dem Scatisten überboten wird, so ist er nicht, wie der Erste, gezwungen à deux zu spielen, u. es hängt von ihm ab, ob er spielen od. passen will. Wenn alle Drei passen, so werden die Karten eingeworfen, was auch geschieht, wenn die Vorhand à trois gesagt u. der Scatist gepaßt hat. Der à un Spielende verlangt u. erhält eine, der à deux Spielende zwei beliebige Karten u. gibt dafür eine od. zwei andere verdeckt aus seinem Spiele. Sansprendre wird ohne Kauf gespielt. Waren die drei ersten Karten in den Scat gelegt, so erhält diese derjenige, welcher das Spiel übernimmt u. legt dafür drei andere weg. Bei jeder Spielart sind zum Gewinnen 40 Augen nöthig; wenn der Spieler weniger als 39 hat, ist das Spiel verloren (der Spieler ist bête). Der Gewinnende zieht die Summe, um welche gespielt wird, u. erhält von jedem Mitspielenden für à deux 2, für à un 3 u. für Sans-prendre 5 Marken. Außerdem bekommt er noch für die Augen, welche er über 39 hat, u. die bei à deux mit 2, bei à un mit 3, bei Sans-prendre mit 5 multiplicirt u. dann durch 10 dividirt worden, so viel Marken, als sich Zehner in der Zahl, welche sich daraus ergibt, befinden. Hätte der Spieler z.B. à un mit 8 Augen über 39 gewonnen, so würden diese, mit 3 multiplicirt u. mit 10 dividirt, 2 geben, u. er also 2, im Ganzen 5 Marken bekommen. Eine bei der Division übrigbleibende 5, 6 etc. wird ebenfalls mit einer Marke bezahlt. Wenn das Spiel mit so wenig Augen gegewonnen ist, daß sich durch die Multiplication derselben nicht über 5 Augen ergeben, so wird doch bei à deux u. bei à un eine Marke bezahlt. Der Verlierende muß die Summe der Stämme, um welche gespielt wird, setzen u. zahlt an die Mitspielenden, nach Maßgabe der Spielart in der Art der vorstehenden Berechnung. Bei 39 Augen zahlt der Spieler nur die für das Spiel bestimmte Anzahl von[258] 2, 3 od. 5 Marken. Wenn mehre Bêten nach einander gemacht werden, so wird nur die erste wirklich gesetzt, alle folgenden werden erst angeschrieben u. dann eine nach der andern abgespielt. Wer alle Stiche (die Vole) macht, erhält, außer den ihm für das Spiel u. die überzähligen Augen zukommenden Marken, deren 20, wenn er die Vole à deux, 30 wenn er sie à un, u. 50 wenn er sie sans prendre macht. Derjenige, welcher die Vole machen will, muß dies jedoch nach dem 15. Stiche erklären; im Unterlassungsfalle wird nichts dafür bezahlt. Macht er, nachdem er die Vole angekündigt hat, nicht alle Stiche, so erhält er zwar die Marken für das gewonnene Spiel, muß aber für die verlorene Vole die außergewöhnlichen 20, 30 od. 50 Marken bezahlen. Wenn einer der Spieler nicht die richtige Anzahl Karten hat, so muß er es vor dem Ansagen des Spiels anzeigen, sonst muß er die Summe der gerade stehenden Stämme Strafe setzen; der Kartengeberverliert, wenn falsch gegeben ist, das Recht des Kartengebens. Jedes mitungleichen Karten gespielte Spiel ist ungültig. Wenn der Spieler falsch absticht od. zugibt, so hat er das Spiel verloren; thut dies einer der Gegenspieler, so muß dieser Bête setzen u. der Spieler hat das Spiel gewonnen. Die Farben müssen bekannt, od. es muß mit einem Tarok gestochen werden; wer weder das eine, noch das anderehat, kann jede beliebige Karte zuwerfen. Alles Übrige ist wie bei Großtarok. Wenn zu vier Personen gespielt wird, so nimmt der, welcher zuletzt gegebenhat, an dem Spiele keinen Antheil. Wenn der Spieler bei à deux od. à un sich zwei od. eine Karte geben lassen will, so muß er vor dem Nennen dieser Karten die gleiche Anzahl Blätter auf den Tisch gelegt haben. Hat er dies unterlassen, so erhält er die geforderten Karten nicht u. muß auch, wenn er verliert, dasjenige Spiel bezahlen, welches er nun der Form nach zu spielen gezwungen ist, kann aber nur das niedere Spiel bezahlt erhalten.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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