- Taxa cancellarĭae apostolĭcae
Taxa cancellarĭae apostolĭcae u. Taxa conciliaris, erstere ist die unter den päpstlichen Kanzleiregeln sich befindende Angabe der Kanzleigebühren nebst Münzfuß für schriftliche Ausfertigungen, letztere die noch in mehren Ländern, namentlich Österreich u. Baiern, bestehende Abgabe der katholischen Geistlichen zur Gründung u. Dotirung der Seminarien.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.