Tonnengeld

Tonnengeld

Tonnengeld, 1) Abgabe, welche die Schiffe in den Seehäfen bei ihrer Ankunft od. Abfahrt zu entrichten haben; sie wird nach der Tragbarkeit des Schiffes bestimmt u. ist fast überall verschieden; 2) (Seew.), so v.w. Bakengeld.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Nordamerikanische Freistaaten [1] — Nordamerikanische Freistaaten (Nordamerikanische Union, Vereinigte Staaten von Nordamerika, englisch u. amerikanisch United States of America [spr. Juncited Stehts of Amerrike], officielle Abkürzung: U. S. A. od. gewöhnlicher blos: U. S.,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Großbritannien — (Great Britain, hierzu Karte »Großbritannien«), die große, England, Wales und Schottland umfassende Insel, ein Name, der bei der Vereinigung Schottlands mit England zu Einem Reich (6. Mai 1707) wieder geltend gemacht wurde, im Gegensatz zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kommerzlast — (skandinav. Commerceläst), an der Ost und Nordsee früher übliches Maß der Tragfähigkeit, auch bei Seefrachten und der Erhebung von Tonnengeld: in Bremen und Hamburg bis 1871 = 3000 kg; in Schweden und Finnland = 2548 kg; in Norwegen für Fahrzeuge …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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