Vereinsrecht
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Vereinsrecht — bezeichnet Vereinsrecht (Elsaß Lothringen) Vereinsrecht (Deutschland) Vereinsrecht (Frankreich) Vereinsrecht (Schweiz) Diese Seite ist eine Begriffsklärung … Deutsch Wikipedia
Vereinsrecht — Vereinsrecht, alle auf das Entstehen, Bestehen und Vergehen eines Vereins bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen, s. Verein … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vereinsrecht — Vereinsrecht, s. Vereine … Kleines Konversations-Lexikon
Vereinsrecht in Deutschland — Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen. Es unterscheidet sich in den deutschsprachigen Ländern. Inhaltsverzeichnis 1 Vereinsrecht in Deutschland 1.1 Vereinsformen 1.1.1 Altrechtlicher Verein 1.1.2 Eingetragener Verein … Deutsch Wikipedia
Vereinsrecht (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das die Gründung und Organisation von Vereinen regelt. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und folgt aus der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Grundgesetz.… … Deutsch Wikipedia
Vereinsrecht (Schweiz) — In der Rechtswissenschaft der Schweiz bezeichnet Vereinsrecht ein Rechtsgebiet, das sich mit Gründung und Organisation von Vereinen beschäftigt. Vereine stellen in der Schweiz die weitaus häufigste Gesellschaftsform dar. Die gesetzlichen… … Deutsch Wikipedia
Vereinsrecht (Elsaß-Lothringen) — Das Reichsland Elsaß Lothringen übernahm 1871 zunächst das Vereinsrecht Frankreichs. Danach bedurften Vereine mit mehr als 20 Mitgliedern der Genehmigung durch die Regierung[1]. Diese Regelung behinderte die Bildung politischer Parteien bis zur… … Deutsch Wikipedia
Vereinsrecht (Frankreich) — In der französischen Rechtswissenschaft bezeichnet Vereinsrecht (droit des associations) das Rechtsgebiet, dass sich mit der Gründung und Organisation von Vereinen beschäftigt. Es ist im Code civil und im Gesetz vom 1. Juli 1901 geregelt. Das… … Deutsch Wikipedia
Vereinsrecht — Ver|eins|recht, das <o. Pl.> (Rechtsspr.): für Vereine geltendes Recht. * * * Ver|eins|recht, das <o. Pl.> (Rechtsspr.): für Vereine geltendes Recht … Universal-Lexikon
E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia