- Vereinsmünzen
Vereinsmünzen, die Münzen nach den Münzconventionen von 1838 u. 1857, s.u. Münzconventionen e) u. g).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Vereinsmünzen, die Münzen nach den Münzconventionen von 1838 u. 1857, s.u. Münzconventionen e) u. g).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Braunschweiger Münzgeschichte — Einige braunschweiger Münzen Doppeltaler … Deutsch Wikipedia
Braunschweigische Münzgeschichte — Einige braunschweiger Münzen Doppeltaler … Deutsch Wikipedia
Deutschland [3] — Deutschland, I. (Weltlage). D. liegt in der Mitte Europas, ist das Herz, der Mittelpunkt des ganzen Erdtheils, in unmittelbarer Berührung u. Verbindung mit den bedeutendsten Ländern desselben: es grenzt im N. an Dänemark u. Skandinavien, die ganz … Pierer's Universal-Lexikon
Braunschweigische Finanzgesetze — Die Finanzgesetze im Herzogtum Braunschweig des 19. Jahrhunderts regelten die gesetzlichen Zahlungsmittel bis zur reichsweiten Vereinheitlichung im Jahre 1871. Inhaltsverzeichnis 1 Königreich Westphalen 2 Herzogtum Braunschweig 3 Gesetz, die… … Deutsch Wikipedia
Deutscher Zollverein — Der Deutsche Zollverein 1834–1919 blau = zum Zeitpunkt der Gründung grün = Erweiterungen bis 1866 gelb = Erweiterungen nach 1866 rot = Grenzen des Deutschen Bundes 1828 rosa = Relevante Veränderungen nach 1834 Der Deutsche Zollverein war ein… … Deutsch Wikipedia
Goldmark — ℳ Das Mark Zeichen, ein M in lateinischer Schreibschrift 1 Mark von 1875 in Silber Die Mark (Mk oder ℳ, M in lateinischer Schreibschri … Deutsch Wikipedia
Vereinsmünze — ist die Bezeichnung für ein Nominal, das nach den Vereinbarungen eines Münzvereins geprägt wird. Die Vereinsmünze wird von den Mitgliedern des Münzvereins gegenseitig anerkannt. Mit der Vereinbarung der neuen Vereinsmünze geht meist eine… … Deutsch Wikipedia
Vereinstaler — Österreichischer Vereinstaler von 1866 Preußi … Deutsch Wikipedia
Münzconventionen — Münzconventionen, Übereinkommen mehrer Staaten zur Feststellung eines bestimmten Münzfußes, nach welchem das Geld ausgeprägt u. in den verschiedenen Münzsorten gegenseitig u. im eigenen Lande im Verkehr genommen werden soll. Es wurden solche… … Pierer's Universal-Lexikon
Oldenburg [1] — Oldenburg, 1) (eigentlich Holstein O.), Großherzogthum in Deutschland; besteht a) aus dem Herzogthum O., s.u. 2), zu welchem die von Rußland abgetretene Herrschaft Jever 1823 geschlagen ist; b) aus dem Fürstenthum Lübeck, s.d., u. c) dem… … Pierer's Universal-Lexikon