Verweis

Verweis

Verweis (lat. Reprehensio), die tadelnde Vorhaltung eines zu Schulden gebrachten Vergehens od. Versehens, stärker als die bloße Zurechtweisung, durch welche Jemand auf eine irrige Ansicht od. ein unrechtes Thun aufmerksam gemacht wird. Der V. bildet eine Ehrenstrafe, steht aber als solche auf der untersten Sprosse der Stufenleiter der öffentlichen Strafen u. gilt namentlich noch für geringer als eine Geldstrafe. Die Ertheilung des V-es liegt nicht schon in der Publication des Urtheils, in welchem auf denselben erkannt ist, sondern erfolgt als ein besonderer Strafact in einem besonderen Termin. Je nachdem die Ausdrücke, unter denen er ertheilt wird, des den V. veranlassenden Vorganges nicht besonders Erwähnung thun, od. auf die ungebührliche Handlung ausdrücklich hinweisen, ist der V. ein allgemeiner (unbestimmter), od. ein besonderer (bestimmter); je nachdem er privatim von dem Vorstand der Behörde allein od. auf vorgängige amtliche Untersuchung vor Gericht ertheilt wird, ein außergerichtlicher od. gerichtlicher V. Der außergerichtliche V. kommt nur bei Disciplinarvergehen vor. Der gerichtliche kennt wieder verschiedene Abstufungen, je nachdem er schriftlich od. mündlich u. mit besonderer Solennität ertheilt wird od. nicht. Zu den in letzter [534] Beziehung vorkommenden Schärfungen gehört, wenn der V. bei offenen Thüren od. wenigstens unter Zuziehung der bei dem Verbrechen betheiligten Personen, vor vollständig besetztem Gericht etc. ertheilt wird (geschärfter V.).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Verweis — Verweis …   Deutsch Wörterbuch

  • Verweis — (Reprehensio), die Erklärung, daß die Handlungsweise dessen, dem der V. gegeben wird, eine fehlerhafte, ungesetzliche gewesen sei, wogegen Zurechtweisung (Rektifikation, Rektifizierung) die Erklärung ausdrückt, daß der andre von einer irrigen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verweis — Verweis, Erklärung, daß die Handlungsweise jemandes eine zu mißbilligende, ungesetzliche gewesen sei, meist Disziplinarstrafe. Der gerichtliche V. als leichteste Strafe kommt nach dem Reichsstrafgesetzb. (§ 57) nur bei jugendlichen Personen bis… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verweis — Verweis, die Erklärung, daß eine Handlung eine fehlerhafte oder ungesetzliche war, ist eine gewöhnliche Disciplinarstrafe; der gerichtliche V. ist eine mehr od. minder bedeutende Ehrenstrafe …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verweis — ↑Lektion …   Das große Fremdwörterbuch

  • Verweis — Hinweis; Ratschlag; Rat; Vorschlag; Empfehlung; Tipp; Referenz * * * Ver|weis [fɛɐ̯ vai̮s], der; es, e: 1. Hinweis, dass an einer anderen Stelle [des Buches] etwas über das Gesuchte zu finden ist; Aufforderung, an einer anderen Stelle… …   Universal-Lexikon

  • Verweis — Ein Verweis ist: ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe Querverweis ein elektronischer Verweis (Verlinkung) in einem Hypertext, siehe Hyperlink in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe Referenz (Programmierung) eine …   Deutsch Wikipedia

  • Verweis — Ver·weis1 der; es, e ≈ Rüge, Tadel <jemandem einen Verweis erteilen; einen Verweis aussprechen; einen Verweis erhalten> Ver·weis2 der; es, e; ein Verweis (auf etwas (Akk)) ein kurzer Kommentar in einem Buch (wie z.B. ,,siehe... ,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verweis — der Verweis, e (Mittelstufe) eine Maßregelung, Zurechtweisung Synonyme: Rüge, Tadel Beispiel: Er hat für sein Verhalten einen scharfen Verweis erhalten. Kollokation: jmdm. einen Verweis erteilen …   Extremes Deutsch

  • Verweis — Belehrung, Ermahnung, Mahnung, Maßregelung, Ordnungsruf, Rüge, Tadel, Verwarnung, Zurechtweisung; (geh.): Schelte; (bildungsspr.): Lektion; (ugs.): Abkanzelung, Anpfiff, Rüffel, Standpauke, Strafpredigt; (salopp): Anschiss; (Rechtsspr.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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