Vorhatze

Vorhatze

Vorhatze, das früher in Deutschland bestehende Recht auf einem gewissen Jagdreviere nach eröffneter Jagd 8–14 Tage vor dem eigentlichen Revierbesitzer die Jagd auszuüben, meist dem Landesherrn zustehend; das Recht des mit der Jagd Belehnten später zu jagen bezeichnet man als Nachjagd s.u. Hetzen 1).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vorhetze — so v.w. Vorhatze …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vorjagd — Vorjagd, so v.w. Vorhatze …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jagd — Jagd, 1) das Geschäft, wilde Thiere zu tödten od. zu fangen. Jagdwissenschaft od. Jagdkunde, die Kenntniß der auf die J. Bezug habenden Lehr u. Grundsätze, einschließlich der zugehörigen Instrumente u. Hülfsmittel; Jagdwesen, der Inbegriff von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Koppeljagd — Koppeljagd, Jagd, welche zwei od. mehrere (meist Rittergüter) zusammen od. doch auf derselben Fläche auszuüben berechtigt sind. Ist einer der Mi. berechtigten der Landesherr, so heißt die K. Mitjagd, darf einer einige Tage vor dem andern allein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nachjagd — Nachjagd, s.u. Vorhatze …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”