Vorhatze

Vorhatze

Vorhatze, das früher in Deutschland bestehende Recht auf einem gewissen Jagdreviere nach eröffneter Jagd 8–14 Tage vor dem eigentlichen Revierbesitzer die Jagd auszuüben, meist dem Landesherrn zustehend; das Recht des mit der Jagd Belehnten später zu jagen bezeichnet man als Nachjagd s.u. Hetzen 1).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Koppeljagd — Koppeljagd, Jagd, welche zwei od. mehrere (meist Rittergüter) zusammen od. doch auf derselben Fläche auszuüben berechtigt sind. Ist einer der Mi. berechtigten der Landesherr, so heißt die K. Mitjagd, darf einer einige Tage vor dem andern allein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nachjagd — Nachjagd, s.u. Vorhatze …   Pierer's Universal-Lexikon

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