Wahlpfründen

Wahlpfründen

Wahlpfründen, s.u. Pfründe.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Pfründe — (v. lat. Praebenda, s.d.), 1) im katholischen Kirchenrecht so v.w. Beneficium, das für ein kirchliches Amt versicherte Einkommen. Güter u. Grundstücke, aus denen das Einkommen fließt, heißen Pfründegüter; derjenige, welcher eine P. besitzt, heißt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pfründe — (Präbende, v. althochd. pruanta, Nahrung, Besoldung, davon das neulat. praebenda, lat. Beneficium), der Inbegriff gewisser Kirchengüter, auf deren Ertrag und Genuß der Inhaber eines bestimmten geistlichen Amtes Anspruch hat, sogen. Pfründerecht.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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